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Keine heiße Luft mehr … bitte!

Am 24. Oktober 2024 wurde der UN-Emissions Gap Report veröffentlicht.

„Zwischen Rhetorik und Realität klafft eine große Lücke, Länder entwerfen neue Klimaverpflichtungen“ – so ist der Report untertitelt. Dass ein sofortiges konsequentes Handeln zwingend notwendig ist, belegt gleichzeitig eine Veröffentlichung des Europäischen Umwelt- Überwachungsprogramms Copernicus. Es titelt in seinem monatlichen Bulletin vom 7. November 2024: „Das Jahr 2024 wird das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen sein.“

Der stellvertretende Direktor des Copernicus Climate Change Service äußerte sich dazu: „Nach 10 Monaten 2024 ist es nun so gut wie sicher, dass 2024 das wärmste Jahr in den Aufzeichnungen und das erste Jahr mit mehr als 1,5ºC über dem vorindustriellen Niveau gemäß dem ERA5-Datensatz sein wird. Dies stellt einen neuen Meilenstein in den globalen Temperaturaufzeichnungen dar und sollte als Katalysator dienen, um die Ambitionen für die bevorstehende Klimakonferenz COP29 zu erhöhen.“

Jährliche Anomalien der globalen Oberflächenlufttemperatur (°C) im Vergleich zu 1850-1900 von 1940 bis 2024. Die Schätzung für 2024 ist vorläufig und basiert auf Daten von Januar bis Oktober. Datenquelle: ERA5. Kredit: Copernicus Climate Change Service /ECMWF

Jährliche Anomalien der globalen Oberflächenlufttemperatur (°C) im Vergleich zu 1850-1900 von 1940 bis 2024. Die Schätzung für 2024 ist vorläufig und basiert auf Daten von Januar bis Oktober. Datenquelle: ERA5. Kredit: Copernicus Climate Change Service /ECMWF

Klimakonferenz COP29 in Baku – Ehrgeiz ohne Handeln ist bedeutungslos

In den kommenden zwei Wochen findet in Baku die jährliche Klimakonferenz – in diesem Jahr die COP29 – statt. Schwerpunkt dieser Konferenz ist die Frage der Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen für Länder des globalen Südens, die an den Folgen der Klimakrise am meisten zu leiden haben, jedoch zu den Ursachen am wenigsten beigetragen haben.

Zur Diskussion stehen aber genauso der Stand der Erfüllung der jeweiligen nationalen Klimaziele der einzelnen Länder und die Einordnung dieser Ziele bezüglich ihrer hinreichenden Wirksamkeit zur Erreichung des in Paris 2015 vereinbarten globalen Ziels: Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau.

Wie bereits eingangs erwähnt befasst sich der fünfzehnte Emissions Gap Report (Emissionslückenbericht) genau mit diesen „nationally determined contributions“ (NDCs), also den jeweiligen nationalen Verpflichtungen zur Erreichung der Klimaziele. Die Kernaussage ist, dass Ehrgeiz ohne Handeln nichts bedeutet. Bisher reichen die bestehenden nationalen Gesetze und weiteren Verpflichtungen (NDCs) nicht aus, um die beschlossenen Klimaziele zu erreichen. Im Detail geht es um die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C (ohne oder mit begrenzter zeitweiliger Überschreitung und mit einer Wahrscheinlichkeit größer 50 Prozent). Die Herausforderung ist dabei, zwischenzeitlich die Erwärmung auf 2°C zu begrenzen (mindestens 66% Wahrscheinlichkeit).

In den nächsten Monaten müssen die Länder ihre aktualisierten Verpflichtungen an die UN melden. Im aktuellen Emissionslückenbericht heißt es dazu: „Die nächsten NDCs müssen einen Quantensprung in der Zielsetzung im Zusammenspiel mit beschleunigten Minderungsmaßnahmen in diesem Jahrzehnt liefern“.

Hintergrund dieser Forderung ist der Rekord der im Jahr 2023 weltweit emittierten Menge an Treibhausgasen: 57,1 Gigatonnen CO2-Äquivalente (Gt CO2e).

emittierte Treibhausgase 2023

emittierte Treibhausgase 2023

Die EU befindet sich an vierter Stelle der Emittenten mit 3,23 Gt CO2e, was 6% der weltweiten Emissionen entspricht. Pro Kopf entspricht das einem Wert von 7,3 Tonnen CO2e. Im Vergleich zu 2022 hat die EU ihre Emissionen um 7,5 % gesenkt. Die G20-Staaten (ohne die Afrikanische Union) emittierten 2023 40,9 Gt CO2e, was einem Anteil von 77 % und einer pro-Kopf-Emission von 8,3 Tonnen CO2e entspricht. Gegenüber 2022 bedeutet das eine Steigerung von 1,8 %. Im Vergleich dazu emittierten die 45 am wenigsten entwickelten Länder 1,7 Gt CO2e was einem Anteil von 3 % und 1,5 Tonnen CO2e pro Kopf entspricht. Besonders deutlich wird die Ungleichheit, wenn man ausgewählte pro-Kopf-Emissionen vergleicht: So beträgt diese für Russland mit 19 Tonnen oder für die USA mit 18 Tonnen etwa das dreifache der weltweit durchschnittlichen Emissionen von 6,6 Tonnen.

Der aktuelle Reduktionspfad ist nicht zielführend

Die Fortschritte bei den Zielen und Maßnahmen seit den ursprünglich eingegangenen Verpflichtungen (NDCs) stagnieren. Die Länder sind nach wie vor nicht auf einem geeigneten Weg, um die abgegebenen, ohnehin unzureichenden Minderungsversprechen, für 2030 einzuhalten. Die nachfolgende Grafik zeigt die Projektion der globalen Erwärmung für die durch die Länder beschlossenen jeweiligen Beiträge zur Minderung der Treibhausgasemissionen.

Nur für den Fall, dass

  • alle beschlossenen politischen Vorgaben,
  • alle eingegangenen zusätzlichen Verpflichtungen sowie
  • auch alle Verpflichtungen, die einer zusätzlichen externen Finanzierung bedürfen und
  • zusätzlich alle Netto-Null-Beiträge (Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre)

erfüllt werden, wird die Unterschreitung des Zwei-Grad-Ziels mit 1,9 Grad bei einer Wahrscheinlichkeit von 66 Prozent gerade so erreicht.

erreichbare Temperaturlevel

erreichbare Temperaturlevel

Analog zeigt die folgende Grafik die Wahrscheinlichkeiten, mit denen im Jahr 2100 die globale Erwärmung von 1,5, 2,0 bzw. 3,0 Grad über dem vorindustriellen Niveau überschritten wird, wenn die angegebenen Randbedingungen eingehalten werden. Selbst im Fall größter Anstrengungen wird das 1,5-Grad-Ziel, mit einer Wahrscheinlichkeit von 77 Prozent nicht eingehalten werden können.

Wahrscheinlichkeiten des Verfehlens der Ziele

Wahrscheinlichkeiten des Verfehlens der Ziele

Theoretisch kann das 1,5-Grad-Ziel noch erreicht werden

Angesichts dieser Werte stellt sich die Frage, inwiefern das 1,5-Grad-Ziel überhaupt noch eingehalten werden kann. Der Emissionslückenbericht zeigt einen möglichen Weg theoretisch auf. Bei Kosten von weniger als US$ 200 pro Tonne CO2 Äquivalent ist es grundsätzlich möglich, die Emissionslücke für 2030 bzw. 2035 zu überbrücken. Die Emissionsreduzierung muss dabei 2030 bei 31 GtCO2e/Jahr und 2035 bei 41 GtCO2e/Jahr liegen. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht dieses Minderungspotential für das Jahr 2035 entsprechend der verschiedenen Sektoren.

Überblick des Minderungspotentials

Überblick des Minderungspotentials

Überblick des Minderungspotentials bezogen auf das Jahr 2035 für verschiedene Sektoren zu Kosten bis US$ 200/tCO2e

Der Knackpunkt ist meines Erachtens nach der Wille aller beteiligten Staaten, die nötige Finanzierung zu stemmen. Genau diese Frage steht auch auf der COP29 in Baku im Zentrum der Debatte. Angesichts der Ausgaben für Rüstung und der damit in Verbindung stehenden unmittelbaren Emissionen durch aktuell geführte Kriege sehe ich wenig Chancen, den dargestellten Pfad zu erreichen. Trotzdem sollte angesichts der bereits jetzt spürbaren Auswirkungen der Kampf um jedes Zehntel Grad weniger Temperaturerhöhung mit allen Kräften geführt werden. Das sind wir vor allem unseren Kindern und Enkeln schuldig.

Earth Overshoot Day 2024

Das Global Footprint Network berechnet den Erdüberlastungstag für das Jahr 2024 auf den 1. August. An diesem Tag hat die Menschheit die globalen Ressourcen, die ihr für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften in einem Jahr eigentlich zur Verfügung stehen, aufgebraucht. Den Rest des Jahres leben wir sozusagen „auf Pump“, wobei hier die Zukunft „angepumpt“ wird, und zwar ungefragt. Anders ausgedrückt benötigen wir für unsere gegenwärtige Art zu Leben und zu Wirtschaften 1,7 Erden – wir haben jedoch nur eine. Und schlimmer noch: Wenn alle Menschen auf der Erde so leben würden wie in Deutschland wären drei Erden nötig.

Schaut man sich die Entwicklung des Datums des jährlichen Overshoot Days an, so stellt man einerseits fest, dass wir seit Ende der 1960er Jahre über unsere Verhältnisse leben.

Datum des Earth Overshoot Day 1972 bis 2024

Datum des Earth Overshoot Day 1972 bis 2024.  Andererseits zeigt sich, dass seit etwa 10 Jahren der Erdüberlastungstag ungefähr auf Anfang August datiert und somit auf hohem Niveau stagniert. Ergeben sich die Fragen, wo die Ursachen dafür liegen und ob das eine Trendwende sein könnte.

Eine Ursache für die Entwicklung ist die weltweite Zunahme der Nutzung erneuerbarer Energien in vielen Bereichen der Wirtschaft. Die International Renewable Energy Agency (IRENA) hat dazu einen Bericht veröffentlicht. Dieser Bericht belegt den deutlich zunehmenden Anteil am Zubau erneuerbarer Energien weltweit. Im Jahr 2023 betrug der Anteil erneuerbarer Energien an den neu installierten Anlagen 86% – ein Zubau von 473 GW Leistung.

Zubau erneuerbarer Energien

Zubau erneuerbarer Energien

Diese Entwicklung könnte durchaus Zuversicht verbreiten bezüglich der Lösung der Probleme. Dem ist jedoch keineswegs so. Insbesondere reicht es auf keinen Fall aus, den großen Verzicht zu propagieren. In dem genannten Bericht der IRENA werden die Entwicklungen im Detail nachvollzogen und bezüglich des Zeitraums bis 2030 extrapoliert. Dabei zeigt sich, dass lediglich der Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf dem erforderlichen Entwicklungspfad liegt, der zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels von Paris nötig ist. Erforderlich ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf verschiedenen Gebieten, um die Situation zu verbessern.

umfassende Aktionen erforderlich

umfassende Aktionen erforderlich

Eine Trendwende ist aus der Stagnation des Erdüberlastungstags etwa Anfang August noch nicht eindeutig abzuleiten. Dennoch scheint diese Entwicklung nicht zufällig zu sein, sondern das Ergebnis vielfältiger geplanter Anstrengungen in verschiedensten Bereichen zu sein. Kommen wird eine Trendwende in der Zukunft mit Sicherheit. Die Frage ist nur ob „by design or by desaster“. Der Ressourcenverbrauch muss schnell und planvoll heruntergefahren werden. Ansonsten zwingen uns die planetaren Krisen und Konflikte auf chaotische Art und Weise dazu.

Haben Sie schon einmal Digitalzwang verspürt?

Der Verein Digtalcourage e. V. hat aus Anlass des 75. Jahrestages der Unterzeichnung des Grundgesetzes eine Kampagne gestartet, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang in das Grundgesetz aufzunehmen.

Digitalzwang

Digitalzwang – Quelle: digitalcourage CC-BY-4.0

Was ist Digitalzwang?

Digitalzwang ist, wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre.
Wichtige Aspekte eines Digitalzwangs sind:

  • Digitalisierungszwang: Es gibt keine analoge Alternative mehr. Ohne Smartphone oder PC wird man aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt.
  • App-Zwang: Man brauchen eine App, die nur zu bestimmten Bedingungen installier- bzw. verwendbar ist – der Besitz eines Smartphones wird vorausgesetzt, die Wahl des Betriebssystems ist beschränkt, ein anmeldepflichtiger Zugang zum App-Store ist erforderlich, Tracker und externe Datenzugriffe müssen akzeptiert werden.
  • Kontozwang bzw. Accountzwang: Man kann einen Dienst nur nutzen, wenn man sich ein Konto anlegt und dazu Angaben zu seiner Person macht. Dieser Zwang liegt auch vor, wenn zur Installation einer bestimmten App (App-Zwang) ein Google- oder Apple-Konto vorausgesetzt wird.
  • Datenabgabezwang: Ein Dienst ist nur verfügbar, wenn man bereit ist, Überwachungstechnologien wie Tracker und Cookies zu akzeptieren.

Prinzipiell gilt: Je größer der Nachteil ist, der einer Nutzer:in gegenüber einer digitalen Lösung entsteht, desto größer ist auch der Digitalzwang – insbesondere wenn es um Teilhabe am öffentlichen Leben geht. Ganz besonders Leistungen im Bereich des Staates und der Grundversorgung müssen immer auch eine analoge Alternative beinhalten.

Eine ausführlichere Definition von Digitalzwang ist auf dieser Webseite von Digitalcourage verfügbar. Die Petition kann hier unterschrieben werden.

Digital-Gipfel 2023 in Jena

Unter dem Thema „Digitale Transformation in der Zeitenwende. Nachhaltig. Resilient. Zukunftsorientiert.“ findet der Digital-Gipfel der Bundesregierung am 20. und 21. November 2023 in Jena statt.

„Deutschland befindet sich in einer Zeitenwende. Multiple Herausforderungen nachhaltig zu bewältigen, aber auch die Resilienz zu stärken sowie eine bessere Zukunftsfähigkeit zu schaffen, ist heute ohne Digitalisierung nicht denkbar.“ [1] So steht es auf der Website des Digitalgipfels. Leider wird der Begriff der Zeitenwende dort nicht näher erläutert, wie auch der gesamte dort zu lesende Text eher eine Ansammlung von Schlagwörtern ist, die alles und nichts sagen.

Es gibt in der IT einen schon recht alten, aber nach wie vor gültigen Spruch: „Mit einem Rechner löse ich die Probleme, die ich ohne ihn nicht hätte.“ Wenn heute der Begriff der Digitalisierung in aller Munde ist, so erscheinen die Aussagen dazu vielfach in dem gleichen Licht wie der zitierte Spruch – es geht einfach nur um Digitalisierung an sich und als solche. Zweck und Sinnhaftigkeit der Digitalisierung bezogen auf die anstehenden akuten Probleme unserer Gesellschaft werden kaum bis gar nicht hinterfragt. Digitale Techniken können ein wunderbares Werkzeug in vielen Bereichen unserer Gesellschaft sein, aber eben nur ein Werkzeug. Wie jedes Werkzeug muss es auf etwas angewandt werden, sonst ist es weitgehend nutzlos. Und es ist dabei sehr wohl ein grundlegender Unterschied, ob es zur Bewältigung der komplexen Herausforderungen des Erhalts des Lebensraums Erde dient, oder zur Steigerung des Profits global agierender Tech-Konzerne durch Manipulation vieler Nutzer der sogenannten sozialen Medien.

Der Zweck der Digitalisierung muss den Zielen der sozial-ökologischen Transformation der Gesellschaft untergeordnet sein. Diese Forderung bezieht sich sowohl auf den mit der Digitalisierung unmittelbar verbundenen Ressourcenverbrauch als auch auf die daraus erwachsenden gesellschaftlichen und ökologischen Konsequenzen.

ökologischer Fußabdruck der Digitalisierung

Produktion und Betrieb digitaler Geräte sind inzwischen für einen nicht unerheblichen Teil des weltweiten Materialverbrauchs und der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Während die Prozessoren immer leistungsfähiger und energiesparsamer werden, konterkariert die schiere Anzahl von Smartphones, Laptops, intelligenten Geräten sowie deren zunehmende Nutzung und die damit einhergehende enorm wachsende Zahl digitaler Infrastrukturen, einschließlich der wie Pilze aus dem Boden schießenden Rechenzentren, das Energieeinsparpotenzial.

In den 90er Jahren wurde angenommen, das die Digitalisierung der Wirtschaft materielle und energetische Ressourcen schonen könnte, weil Daten und Informationen schließlich „immateriell“ sind. Daran glaubt heute niemand mehr, denn der Energieverbrauchs-Rucksack dieser Datennutzung ist immens. Dazu hier ein paar ausgewählte Fakten:

  • Wenn das Internet ein Land wäre, wäre es gemessen am Stromverbrauch das drittgrößte Land der Welt! [2] Energie in Form von Strom wird benötigt für die Endgeräte, den Transport der Daten und den Betrieb und die Kühlung der Server in den Rechenzentren.
  • Fast 80% des Datenverkehrs wird durch das Streaming von Videos erzeugt. Wer ein nur zehnminütiges YouTube-Video schaut, verbraucht ähnlich viel Energie, wie der fünfminütige Betrieb eines elektrischen 2.000-Watt-Ofens. [3]
  • Die Rechenzentren in Frankfurt am Main verbrauchen ca. 20 Prozent des Stroms in der Stadt und haben damit bereits den Frankfurter Flughafen überholt. [3]
  • Deutschlandweit ist der Stromverbrauch von Rechenzentren höher als der von Berlin. [4]
  • Der weltweite jährliche CO2-Ausstoß des Internets ist inzwischen fast doppelt so groß wie der des globalen Flugverkehrs. [5]
  • Der Mobilfunkstandard 5G erhöht den Energiebedarf des Mobilfunknetzes vergleichsweise um den Jahresverbrauch der 2,5 Millionen Einwohner der Städte Köln, Düsseldorf und Dortmund. [2]
  • Jeder Google-Nutzer könnte mit seinen monatlichen Suchanfragen eine 60-Watt-Glühlampe für drei Stunden betreiben. Und um die durch Google-Anfragen verursachten CO2-Emissionen auszugleichen, müssten zwei Millionen Bäume pro Tag gepflanzt werden. [2]

Dabei hat die Vernetzung von Smart Homes, von autonomen Autos, des Internet-der-Dinge bzw. der Industrie 4.0 noch nicht einmal ansatzweise begonnen.
Jedoch ist nicht allein der Energieverbrauch das Problem. Fragen der Langlebigkeit und Reparierbarkeit von IT-Geräten, der Verwendung von open-source-Techniken und Recycling sind ein weiterer Schlüssel zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks digitaler Technologien und Infrastrukturen. Noch wichtiger ist aber die Reflexion über den tatsächlichen Bedarf von Technologien. Nicht jedes digitale Gerät ist sinnvoll, und nicht jede Dienstleistung muss digitalisiert werden. Gadgets im smarten Zuhause dienen oft nur dem Komfort und nicht der Energieeffizienz. Autonome Fahrzeuge, die Luxus und Komfort versprechen, können noch mehr Straßenverkehr nach sich ziehen. Die klare Vision für die Rolle digitaler Technologien und ihre Unterordnung unter die Ziele einer sozial-ökologischen Transformation wird auch bestimmen, in welchem Umfang immer mehr Geräte und Anwendungen tatsächlich benötigt werden.

Soziale Teilhabe aller Menschen muss gewährleistet sein

Das Programm des Digitalgipfels 2023 in Jena ist geprägt von einer Art „Wir digitalisieren alles“-Mentalität. Notwendig ist jedoch eine Denkweise, die auf einer maßvollen und umsichtigen Nutzung von digitalen Technologien beruht. Die Beibehaltung der Möglichkeit, nicht-digitale Alternativen wählen zu können, kann dabei nicht nur als Wohlstandsgewinn betrachtet werden, sondern ist zur Sicherung der sozialen Teilhabe vieler Menschen schlicht notwendig.

So wird beispielsweise beim Kauf eines Spartickets am Schalter eines DB Reisezentrums seit Sommer 2023 verlangt, eine E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer anzugeben [6]. Über den Grund lässt sich nur spekulieren. Was aber macht eine Person, die weder eine E-Mail-Adresse noch ein (mobiles) digitales Endgerät hat und sich den deutlich teureren Flexpreis nicht leisten kann?

Ein anderes Problemfeld tut sich bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf. Hier soll die elektronische Patientenakte eingeführt werden. Neben unzureichend beantworteten Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit in Bezug auf derart sensible Daten gibt es keine einheitliche Verfahrensweise bezüglich der Technik. Einige Anbieter setzen auf eine Smartphone-App. Was jedoch macht ein Patient, der kein Smartphone hat oder ein solches nicht hinreichend sicher bedienen kann? [7]

Digitalisierung muss demokratisch sein und dem Gemeinwohl dienen

Eine Handvoll Big-Tech-Unternehmen bestimmt heute die Form und das Design vieler digitaler Technologien – und erzielt damit den größten Anteil der wirtschaftlichen Wertschöpfung im Bereich der Digitalwirtschaft. Als Aktienunternehmen zielen ihre Geschäftsmodelle auf Gewinnmaximierung, auf Bindung der Nutzer*innen an ihre Dienste und die ungefragte Gewinnung persönlicher Daten ab. Diese Daten sind in vielen Fällen die eigentliche Grundlage für digitale Innovationen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Unternehmen Daten horten, bewachen und monetarisieren – sei es durch Aufkäufe von Start-Ups der künstlichen Intelligenz oder abgeschottete Märkte in den sozialen Medien.

Der Zugang zu Daten ist jedoch eine entscheidende Voraussetzung für digitale Innovationen, die der Nachhaltigkeit dienen. Für multimodale Mobilitätsanwendungen werden beispielsweise Daten über die Verfügbarkeit von Verkehrsmitteln, die Übereinstimmung von Angebot und Nachfrage und das Management von Fahrgastbewegungen benötigt. Kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle basieren auf Produktdaten für Reparatur, Wiederverwendung und Recycling. Und Anwendungen zur optimalen Abstimmung von variablem Stromangebot und -nachfrage können nur mit Echtzeitkenntnissen über die Strommärkte erfolgreich sein.

Der Schlüssel für eine dafür notwendige gemeinwohlorientierte Daten-Gesetzgebung ist die Erleichterung des Zugangs vieler Akteure bei gleichzeitigem Schutz sensibler Informationen und Gewährleistung der Privatsphäre. Daten- Gesetzgebung für das Gemeinwohl umfasst daher eine dreifache Strategie: Erstens muss die Datennutzung für Zwecke, die soziale und ökologische Risiken verstärken – insbesondere solche, die die digitale Souveränität untergraben – wirksamer eingeschränkt und reguliert werden. Zweitens braucht es eine sorgfältige Erstellung von Rechtsvorschriften, um Datenmonopole zu öffnen und die Zugänglichkeit zu relevanten Daten für unterschiedlichste Akteure zu verbessern. Und drittens müssen neue Institutionen geschaffen werden, die die gemeinschaftliche Nutzung von Daten und eine gemeinschaftsorientierte Anwendung datenbasierter Produkte ermöglichen.

Digitale Technologien müssen im Sinne der Suffizienz und der Kreislaufwirtschaft eingesetzt werden

Eine tiefgreifende Transformation, die dem heute bereits fortgeschrittenen Ausmaß der Klima- und Biodiversitätskrise gerecht wird, erfordert nicht nur Effizienzsteigerungen, sondern auch wirkungsvolle Strategien für Suffizienz und Kreislaufwirtschaft. Digitale Technologien können dazu beitragen, dass bei einem solchen Wandel umweltpolitische Ziele und Ziele für ein ‚Gutes Leben‘ besser in Einklang gebracht werden. Intelligente Logistik erleichtert beispielsweise die Mobilität, die Reiseplanung und den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf öffentliche und gemeinsam genutzte Verkehrsmittel. Intelligente Gebäudedesigns und Sharing-Plattformen bieten den erforderlichen Raum für alle Nutzer*innen und reduzieren gleichzeitig den ressourcenintensiven Bau neuer Gebäude. Darüber hinaus können Secondhand- und Sharing-Tools die Notwendigkeit des Kaufs neuer Waren verringern und gleichzeitig Konsumbedürfnisse befriedigen. Sie tun dies mit dem Nebeneffekt, dass sie globale und generationenübergreifende Ungleichheiten ausgleichen: Suffizienzorientierte Lebensstile sind wesentlich erschwinglicher und lassen gleichzeitig mehr Raum für die Befriedigung der Bedürfnisse künftiger Generationen.

Vierter „Production Gap Report“ veröffentlicht – Globale Öl- und Gasförderung verschärft die Klimakrise

Am 8. November 2023 erschien der vierte „Production Gap Report“ – ein Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, der erstmals 2019 veröffentlicht wurde. Der Bericht zeigt die die Diskrepanz zwischen der von den Regierungen geplanten Produktion fossiler Brennstoffe und dem globalen Produktionsniveau, das mit einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C oder 2°C vereinbar ist. Der Bericht und die zugehörigen Materialien können online unter https://productiongap.org/2023report abgerufen werden.

Quelle: SEI, Climate Analytics, E3G, IISD, and UNEP. (2023). The Production Gap: Phasing down or phasing up? Top fossil fuel producers plan even more extraction despite climate promises. Stockholm Environment Institute, Climate Analytics, E3G, International Institute for Sustainable Development and United Nations Environment Programme.
https://doi.org/10.51414/sei2023.050

Fossile Brennstoffe lassen wichtige Klimaziele im wahrsten Sinne des Wortes in Rauch aufgehen. Es ist höchste Zeit für einen Wandel. Seit ihrer ersten Quantifizierung im Jahr 2019 ist die globale Produktionslücke (Production Gap) weitgehend unverändert geblieben. In den Kernthesen des Reports 2023 wird belegt, dass nach wie vor die Regierungen für das Jahr 2030 planen, mehr als die doppelte Menge an fossilen Brennstoffen zu produzieren, als es für eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C maximal zulässig wäre. Insgesamt führen die Pläne und Prognosen der Regierungen zu einem Anstieg der weltweiten Kohleproduktion bis 2030 und der weltweiten Öl- und Gasproduktion bis mindestens 2050. Dies steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Regierungen im Rahmen des Pariser Abkommens und kollidiert mit den Erwartungen, dass die weltweite Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas ihren Höhepunkt innerhalb dieses Jahrzehnts erreichen wird, auch ohne neue politische Maßnahmen.

Die wichtigsten Erzeugerländer haben sich zwar dazu verpflichtet, Netto-Null-Emissionen zu erreichen und haben auch Initiativen zur Reduzierung der Emissionen aus der Produktion fossiler Brennstoffe ergriffen. Aber keines hat sich verpflichtet, die Kohle-, Öl- und Gasproduktion im Einklang mit der Begrenzung der Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.

Angesichts der Risiken und Unwägbarkeiten der einschlägigen Verfahren des Climate Engineering müssen die Länder einen nahezu vollständigen Ausstieg aus der Kohleproduktion und -nutzung bis 2040 und eine kombinierte Reduzierung der Öl- und Gasförderung und -nutzung bis 2050 um mindestens drei Viertel gegenüber dem Stand von 2020 anstreben. Darüber hinaus muss ein gerechter Übergang weg von fossilen Brennstoffen den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten der Länder Rechnung tragen. Regierungen mit größeren Übergangskapazitäten sollten ehrgeizigere Reduktionen anstreben und bei der Finanzierung des Übergangsprozesses in Ländern mit begrenzten Kapazitäten helfen.

Die Produktionslücke bei fossilen Brennstoffen

Die Produktionslücke bei fossilen Brennstoffen – die Differenz zwischen den Plänen und Prognosen der Regierungen und den Werten, die mit einer Begrenzung der Erwärmung auf 1,5°C und 2°C, ausgedrückt in Einheiten von Treibhausgasemissionen aus der Gewinnung und Verbrennung fossiler Brennstoffe – bleibt groß und vergrößert sich im Laufe der Zeit.

António Guterres, der Generalsekretär der UNO kommentierte diesen Bericht wie folgt:

„Die Regierungen verdoppeln buchstäblich die Produktion fossiler Brennstoffe, und das bedeutet doppeltes Leid für die Menschen und den Planeten. Wir können die Klimakatastrophe nicht bewältigen, ohne ihre Ursache zu bekämpfen: die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die COP28 muss ein klares Signal aussenden, dass das Zeitalter der fossilen Brennstoffe vorbei ist – dass sein Ende unausweichlich ist. Wir brauchen glaubwürdige Zusagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und die Steigerung der Energieeffizienz bei gleichzeitiger Gewährleistung eines gerechten und ausgewogenen Übergangs.“

Klimaneutralität bis 2045 – unzureichend für 1,5-Grad-Ziel Deutschlands

verbleibendes CO2-Budget Deutschland

verbleibendes CO2-Budget Deutschland


Auf der Website #showyourbudgets wird das verbleibende CO2-Budget berechnet, was zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels noch emittiert werden darf.

Im Paris-Abkommen haben die Länder der Welt versprochen, die Klimaerwärmung auf „deutlich unter zwei Grad“ zu begrenzen und „Anstrengungen zu unternehmen“, die Erwärmung bei 1,5 Grad zu stoppen. Der Weltklimarat IPCC hat berechnet, wie viel CO2 die Menschheit noch emittieren darf, um diese Ziele zu erreichen. Das ist das CO2-Budget der Welt.

Diese globalen CO2-Budgets können auf einzelne Länder gemäß ihrem Anteil an der Weltbevölkerung verteilt werden. Mit diesen nationalen CO2-Budgets und den aktuellen Emissionen lässt sich dann berechnen, wann ein Land Netto-Null-Emissionen erreichen muss, wenn man von einem linearen Reduktionspfad ausgeht.

Die Grafik für Deutschland zeigt, dass für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% die Klimaneutralität bis 2029 erreicht sein muss. Die Vorgabe des Klimagesetzes die Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 zu erreichen reicht nur für eine Begrenzung der Erwärmung auf 1,8 Grad und das auch nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 50%.

Deutschland erreicht damit seine Verpflichtung gegenüber dem Pariser Klimaabkommen nicht.

Sichere und gerechte Erdsystemgrenzen

Viele Menschen fühlen sich aktuell in ihrer gewohnten Lebensweise bedroht: Heißer Krieg in der Ukraine und sich abzeichnende Instabilität der bisherigen USA-dominierten Weltordnung, Inflation und zunehmender Druck auf den Sozialstaat, Klimakrise und die ambivalente politische Reaktion darauf, Unsicherheit angesichts von Klientelpolitik, teils lähmende Zukunftsangst und daraus folgendes stoisches Beharren auf dem Status Quo einschließlich verbreiteter Wut auf Aktionen zivilen Ungehorsams, wachsende Ungleichheit weltweit wie auch national, Probleme im Zusammenhang mit Migration, Ungerechtigkeit bezüglich der Lebenswirklichkeiten zukünftiger Generationen, …

Das ist sicher nur eine kleine Anzahl von empfundenen Bedrohungen, die jeder für sich beliebig fortsetzen könnte und sich in oftmals erst als Reaktion auf andere, tieferliegende Krisen entwickelt haben. Nun nimmt jeder Mensch die einzelnen Bedrohungen ganz individuell wahr und wichtet sie damit auch ganz individuell. Eine Frage wäre damit an dieser Stelle, ob es rationale, wissenschaftlich begründbare Kriterien gibt, die es gestatten, den Grad der Bedrohung, die Dringlichkeit der Bewältigung der jeweiligen Krise festzustellen.
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Expertenrat für Klimafragen bestätigt Berechnungen des Bundesumweltamts

Heute (17. April 2023) stellte der Expertenrat für Klimafragen seinen „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022“ vor. Entsprechend den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes prüft der Expertenrat für Klimafragen die die im März veröffentlichten Daten des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen des Vorjahres und bewertet die Erreichung der im Gesetz festgeschriebenen Ziele.
Im Jahr 2022 sind die Treibhausgasemissionen Deutschlands leicht um 1,9 Prozent gesunken. Der Energiesektor kann seine Jahresemissionsmengen für 2022 von 257 Millionen Tonnen knapp einhalten. Die Sektoren Verkehr und Gebäude liegen dagegen wieder über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen.

Treibhausgasemissionen 2022 nach Sektoren

Treibhausgasemissionen 2022 nach Sektoren

Treibhausgasausstoß 2022 nach Sektoren
Sektor Zielwert für 2022 Emissionen 2022 Differenz
Energiewirtschaft 257 255,9 -1,1
Industrie 176,9 164,2 -12,7
Gebäude 107,4 111,7 +4,3
Verkehr 138,8 148,5 +9,7
Landwirtschaft 67,6 61,7 -5,9
Abfallwirtschaft 8,5 4,3 -4,2
Gesamt 756,2 746,2 -9,9

Quelle: Expertenrat für Klimafragen; Werte in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente

Die Tabelle zeigt, dass es bei allen Sektoren, die ihre Emissionen gesenkt haben, recht knapp zugeht – außer der Abfallwirtschaft, die jedoch insgesamt nur einen geringen Beitrag zu den Emissionen leistet.

Die Expertinnen und Experten empfahlen der Regierung zur Erreichung der Klimaschutzziele vor allem „konkrete Maßnahmen in Richtung Energieeffizienz“ im Gebäudesektor und in der Industrie. Der bisherige Ausbau im Bereich Wärmepumpen, erneuerbare Energie und Elektromobilität sei nicht ausreichend. Im Verkehrssektor werde es bis 2025 keine Trendwende geben, „wenn wir nicht stärkere Maßnahmen sehen“, mahnte der Vorsitzende des Expertenrats, Hans-Martin Henning. Er monierte, dass die Politik noch nicht einmal im Ansatz versuche, „die Aktivitäten zu stabilisieren oder zu begrenzen“, sondern von einer Zunahme des Straßengüterverkehrs ausgehe.

Das Klimaschutzgesetz gibt jedem Sektor für jedes Jahr spezifische Ziele vor. Da diese 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude nicht erreicht wurden, müssten die zuständigen Minister nun ein Sofortprogramm vorlegen, damit die Ziele eingehalten werden. Leider wurde im Koalitionsausschuss der Ampelparteien Ende März 2023 beschlossen, diese konkrete Sektor-Zuordnung aufzuheben und die Einhaltung der Klimaschutzziele nur noch in einer mehrjährigen Gesamtrechnung zu überprüfen und dazu das Klimaschutzgesetz zu ändern.

Der Expertenrat forderte heute, dass die zuständigen Minister für ihre Sektoren verantwortlich bleiben müssen – insbesondere deshalb, weil im Verkehrs- und Gebäudesektor erneut die Vorgaben verfehlt wurden. Eine Aufweichung der Ressortverantwortung bedeutet ein Verwaschen der Verantwortung und erhöht das Risiko, die Ziele auch zukünftig zu verfehlen. Insofern ist der aktuelle Kurs der Regierung bezüglich des Umgangs mit der Klimakrise kontraproduktiv und trägt nicht zu deren Entschärfung bei.

Notwendig ist zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Ziele ein jährliche Reduzierung der CO2-Emissionen von etw 6%.