Auch in Deutschland gibts Zwangsarbeit. Richtig offiziell und im Grundgesetz verkündet:
Artikel 12, Absatz 3: „Zwangsarbeit ist […] bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Davon weiß noch nicht mal Wikipedia was, denn da geht es nur um Zwangsarbeit in „bösen“ Ländern und in der NS-Zeit. Es wird Zeit, nicht nur der früheren Zwangsarbeit zu gedenken und andere Länder zu kritisieren, sondern im eigenen Land für bessere Verhältnisse zu sorgen.