Bericht des Expertenrats für Klimafragen
Der Expertenrat für Klimafragen hat den gesetzlichen Auftrag die Entwicklungen und Trends der Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik zu untersuchen und die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und sozialen Verteilungswirkungen zu bewerten. Er gibt darüber hinaus eine Einordnung zur Ausrichtung der zukünftigen Klimaschutzpolitik Deutschlands und formuliert dabei Anforderungen an das Klimaschutzprogramm, das eine neue Bundesregierung innerhalb des ersten Jahres der Legislaturperiode vorlegen muss. Am 5. Februar 2025 hat der Expertenrat sein Zweijahresgutachten veröffentlicht.
Der Trend des Rückgangs der Treibhausgasemissionen von 2014 bis 2023 hat sich im Vergleich zur Dekade 2010 bis 2019 beschleunigt. Diese Fortschritte beruhen vor allem auf den Emissionsminderungen in den Bereichen Energie und Industrie. Im Energiebereich beruhen diese vor allem auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien. In der Industrie waren vor allem höhere Energiepreise sowie konjunkturelle und strukturelle Nachfragerückgänge für die Emissionsminderung verantwortlich. In den beiden Sektoren Gebäude und Verkehr ist die Emissionsminderung hingegen unzureichend. Problematisch ist die Entwicklung im Sektor Landnutzung LULUCF, der eine Nettoquelle statt, wie geplant, eine Nettosenke darstellt. Insgesamt reichen die bisherigen Ergebnisse nicht aus, die gesetzlich festgelegten Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
Zum anderen richtet sich der Blick auf die Betroffenheit der privaten Haushalte, insbesondere vulnerable Gruppen innerhalb der Gesellschaft. „Private Haushalte sind vor allem in den Nachfragesektoren Gebäude und Verkehr von finanziellen Auswirkungen verschiedener Maßnahmen betroffen. Zudem weisen einige Maßnahmen ein soziales Ungleichgewicht auf, so wurden bisher primär einkommensstarke Haushalte gefördert“, merkt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf an. „Diese negativen Verteilungswirkungen könnten durch steigende CO2-Preise noch verstärkt werden. Daher sind zusätzliche Unterstützungs- und Kompensationsmaßnahmen erforderlich.“ Der Expertenrat empfiehlt, die sozialen Auswirkungen bei der Ausgestaltung klimapolitischer Maßnahmen künftig stärker mit einzubeziehen und nennt einige Maßnahmenbeispiele zu deren Adressierung.
Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl
Betrachtet man die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025 für den Bereich Klima und Energie so zeigt sich, dass dieses Thema nicht unbedingt im Vordergrund steht. Ein klares Bekenntnis zu 100% erneuerbarer Energieversorgung findet sich lediglich bei der Partei die Linke. Vielfach ist nur davon die Rede, die Energie möglichst billig, sprich fossil, anzubieten bzw. wird die erneute Nutzung von Kernenergie propagiert. Damit werden die gesetzlichen Klimaziele der Bundesrepublik wie auch der EU konterkariert.
Position des Aktionsbündnis Klima und Umwelt Jena zur Bundestagswahl
Aus Sicht des Aktionsbündnisses muss dem Themenkomplex Klima und Energie eine deutlich höhere Priorität in der Politik zukommen. Wie auch der Expertenrat hervorhebt, müssen dabei die Konsequenzen vor allem für die sozial schwachen Haushalte beachtet und für einen wirksamen Ausgleich der zu erwartenden Belastungen gesorgt werden.
Am 4. Februar haben Mitglieder des Aktionsbündnisses ihre Position bei einem Flashmob in einer SilentLine zum Ausdruck gebracht.