Haben Sie schon einmal Digitalzwang verspürt?

Der Verein Digtalcourage e. V. hat aus Anlass des 75. Jahrestages der Unterzeichnung des Grundgesetzes eine Kampagne gestartet, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang in das Grundgesetz aufzunehmen.

Digitalzwang

Digitalzwang – Quelle: digitalcourage CC-BY-4.0

Was ist Digitalzwang?

Digitalzwang ist, wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre.
Wichtige Aspekte eines Digitalzwangs sind:

  • Digitalisierungszwang: Es gibt keine analoge Alternative mehr. Ohne Smartphone oder PC wird man aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt.
  • App-Zwang: Man brauchen eine App, die nur zu bestimmten Bedingungen installier- bzw. verwendbar ist – der Besitz eines Smartphones wird vorausgesetzt, die Wahl des Betriebssystems ist beschränkt, ein anmeldepflichtiger Zugang zum App-Store ist erforderlich, Tracker und externe Datenzugriffe müssen akzeptiert werden.
  • Kontozwang bzw. Accountzwang: Man kann einen Dienst nur nutzen, wenn man sich ein Konto anlegt und dazu Angaben zu seiner Person macht. Dieser Zwang liegt auch vor, wenn zur Installation einer bestimmten App (App-Zwang) ein Google- oder Apple-Konto vorausgesetzt wird.
  • Datenabgabezwang: Ein Dienst ist nur verfügbar, wenn man bereit ist, Überwachungstechnologien wie Tracker und Cookies zu akzeptieren.

Prinzipiell gilt: Je größer der Nachteil ist, der einer Nutzer:in gegenüber einer digitalen Lösung entsteht, desto größer ist auch der Digitalzwang – insbesondere wenn es um Teilhabe am öffentlichen Leben geht. Ganz besonders Leistungen im Bereich des Staates und der Grundversorgung müssen immer auch eine analoge Alternative beinhalten.

Eine ausführlichere Definition von Digitalzwang ist auf dieser Webseite von Digitalcourage verfügbar. Die Petition kann hier unterschrieben werden.