Expertenrat für Klimafragen bestätigt Berechnungen des Bundesumweltamts

Heute (17. April 2023) stellte der Expertenrat für Klimafragen seinen „Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022“ vor. Entsprechend den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes prüft der Expertenrat für Klimafragen die die im März veröffentlichten Daten des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen des Vorjahres und bewertet die Erreichung der im Gesetz festgeschriebenen Ziele.
Im Jahr 2022 sind die Treibhausgasemissionen Deutschlands leicht um 1,9 Prozent gesunken. Der Energiesektor kann seine Jahresemissionsmengen für 2022 von 257 Millionen Tonnen knapp einhalten. Die Sektoren Verkehr und Gebäude liegen dagegen wieder über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen.

Treibhausgasemissionen 2022 nach Sektoren

Treibhausgasemissionen 2022 nach Sektoren

Treibhausgasausstoß 2022 nach Sektoren
Sektor Zielwert für 2022 Emissionen 2022 Differenz
Energiewirtschaft 257 255,9 -1,1
Industrie 176,9 164,2 -12,7
Gebäude 107,4 111,7 +4,3
Verkehr 138,8 148,5 +9,7
Landwirtschaft 67,6 61,7 -5,9
Abfallwirtschaft 8,5 4,3 -4,2
Gesamt 756,2 746,2 -9,9

Quelle: Expertenrat für Klimafragen; Werte in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente

Die Tabelle zeigt, dass es bei allen Sektoren, die ihre Emissionen gesenkt haben, recht knapp zugeht – außer der Abfallwirtschaft, die jedoch insgesamt nur einen geringen Beitrag zu den Emissionen leistet.

Die Expertinnen und Experten empfahlen der Regierung zur Erreichung der Klimaschutzziele vor allem „konkrete Maßnahmen in Richtung Energieeffizienz“ im Gebäudesektor und in der Industrie. Der bisherige Ausbau im Bereich Wärmepumpen, erneuerbare Energie und Elektromobilität sei nicht ausreichend. Im Verkehrssektor werde es bis 2025 keine Trendwende geben, „wenn wir nicht stärkere Maßnahmen sehen“, mahnte der Vorsitzende des Expertenrats, Hans-Martin Henning. Er monierte, dass die Politik noch nicht einmal im Ansatz versuche, „die Aktivitäten zu stabilisieren oder zu begrenzen“, sondern von einer Zunahme des Straßengüterverkehrs ausgehe.

Das Klimaschutzgesetz gibt jedem Sektor für jedes Jahr spezifische Ziele vor. Da diese 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude nicht erreicht wurden, müssten die zuständigen Minister nun ein Sofortprogramm vorlegen, damit die Ziele eingehalten werden. Leider wurde im Koalitionsausschuss der Ampelparteien Ende März 2023 beschlossen, diese konkrete Sektor-Zuordnung aufzuheben und die Einhaltung der Klimaschutzziele nur noch in einer mehrjährigen Gesamtrechnung zu überprüfen und dazu das Klimaschutzgesetz zu ändern.

Der Expertenrat forderte heute, dass die zuständigen Minister für ihre Sektoren verantwortlich bleiben müssen – insbesondere deshalb, weil im Verkehrs- und Gebäudesektor erneut die Vorgaben verfehlt wurden. Eine Aufweichung der Ressortverantwortung bedeutet ein Verwaschen der Verantwortung und erhöht das Risiko, die Ziele auch zukünftig zu verfehlen. Insofern ist der aktuelle Kurs der Regierung bezüglich des Umgangs mit der Klimakrise kontraproduktiv und trägt nicht zu deren Entschärfung bei.

Notwendig ist zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Ziele ein jährliche Reduzierung der CO2-Emissionen von etw 6%.