Im Sommer 2009 wurde durch die Bundesregierung – ohne darum ein großes Palaver zu veranstalten – ein Gesetz verabschiedet, welches uns alle spätestens im kommenden Jahr unmittelbar berühren wird: Das „Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)“
Und was bitte ist ein Zensus? werden da sicher viele fragen: Nach Wikipedia, Stichwort Zensus ist das schlicht eine Volkszählung. Nun ja, und gibt es da ein Problem? – Ja, ein gewaltiges Datenschutzproblem. Denn entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, welches das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete, sollen bei den für 2011 geplanten Zensus Daten mit einem Schlüssel erfasst werden, der durch eine Verknüpfung von Daten der Einwohnermeldeämter und der Arbeitsagentur die Erstellung von Sozialprofilen von Menschen ermöglicht.
Auf der Seite [http://zensus11.de/] gibt es ausführliche Informationen dazu. Ebenfalls ist es dort noch möglich, sich an einer Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Bleiben wir also dran und nehmen unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahr.
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